top of page

Veröffentlicht:

7. Januar 2022

Stand 01.05.2022 – Version PJ1

AGB

1. Parteien

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der Dedicated People Germany GmbH, Kaiserswerther Straße 4, D 40668 Meerbusch vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Stephan Kleffner (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt), die sich auf die Leistungen der unter der Domain www.perfect-jobs.de betriebenen Plattform beziehen.


b) Verträge kommen ausschließlich mit Unternehmern zustande. Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.


2. Vertragsgegenstand

Den Vertragsgegenstand bildet die auftragsbezogene kostenpflichtige und kostenfreie Anzeige von Stellenanzeigen und/oder Unternehmenspräsentation durch den Auftragnehmer über die Plattform www.perfect-jobs.de. Etwaige von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


3. Vertragsschluss

a) Ein Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden betreffend das Angebot des Auftragnehmers zustande. Eine Buchung und damit die Abgabe einer rechtsverbindlichen Willenserklärung kann der Kunde über die Buchungsplattform des Auftragnehmers unter www.perfect-jobs.de vornehmen. Die dort ausgewiesenen Buchungsangebote kann der Kunde durch Betätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ rechtsverbindlich annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Ein übermitteltes Angebot des Auftragnehmers kann in nachfolgender Weise durch den Kunden angenommen werden, wodurch der Vertrag rechtsverbindlich zustande kommt:

  • Textform (E-Mail)

  • Schriftform (Brief)

  • Mündlich (Telefon)


b) Der Kunde erhält vom Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per E-Mail.


4. Leistungsbeschreibung

a) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen unter der Domain www.perfect-jobs.de zur Verfügung.


b) Die Stellenanzeigen sind mit einem Button „Jetzt bewerben“ versehen. Über diesen Botton können Bewerber in einem Formular ihre Kontaktdaten angeben und ihre Bewerbungsunterlagen hochladen. Der Kunde erhält eine Bestätigung über eingegangen Bewerbungen. Dem Kunden werden die eingetragenen Daten und übersendeten Unterlagen in seinem Kundenaccount zum Abruf bereitgestellt.


c) Die Schaltung der Stellenanzeigen nach Maßgabe des vertraglich vereinbarten Umfangs. Dem Kunden steht eine Verlängerungsoption zur Verfügung. Die Verlängerung der Stellenanzeige kann der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer anfragen. Die Verlängerung gilt als erneute kostenpflichtige Schaltung auf Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden bestehenden Vertrags.


d) Der Kunde erhält einen Zugang zum Kundenbereich, über den er selbständig Stellenanzeigen schalten, verwalten und entfernen kann.


e) Das Kundenkonto und der damit verbundene Zugang ist kundenbezogen und nicht übertragbar auf Dritte.


f) Das Recht des Kunden auf Nutzung der Anzeigenplätze erlischt mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Die vertraglich vereinbarte Anzahl an zu schaltenden Stellenanzeigen kann nur innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden.


5. Obliegenheiten des Kunden

a) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm erstellten Inhalte keine rechtswidrigen- und/ oder rechtverletzenden Inhalte enthalten. Insbesondere zeichnet sich der Kunde dafür verantwortlich, dass er Rechtinhaber der Inhalte ist und diese nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.


b) Dem Kunden ist es weiterhin ausdrücklich untersagt, Inhalte zu verwenden, die extremistisch, pornografisch und/ oder die Würde des Menschen verletzend sind.


c) Der Kunde stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die auf mangelnder Konformität der Inhalte aus presse-, wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher, datenschutzrechtlicher, und gleichbehandlungsrechtlicher Sicht beruhen. Die Freistellung beinhaltet sämtliche Forderungen Dritter, sowie die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.


d) Der Kunde hat sicherzustellen, dass aus seiner Sphäre keinen technischen Störungen auftreten und sich seine IT auf dem aktuellen Stand der Technik befindet.

e) Der Kunde erstellt die Formulierung und Gestaltung von Stellenanzeigen eigenhändig. Es sei denn der Kunde hat den Auftragnehmer vertraglich zur Zusatzleistung der der Formulierung und Gestaltung von Stellenanzeigen beauftragt.


f) Der Kunde hat dem Auftragnehmer die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Bildmaterial, Texte, Logos und Bilder spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Das zur Übermittlung zu verwendende Dateiformat legt der Auftragnehmer fest. Im Falle einer unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung der notwendigen Informationen, kann der Auftragnehmer etwaiger Mehraufwendungen vom Kunden ersetzt verlangen.


g) Der Kunde hat alle in Stellenanzeigen übermittelten urheberechtlich geschützten Werke anderer Urheber (Dritter), die im Rahmen von Nutzungsrechten überlassen wurde gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen und in den erstellten Anzeigen kenntlich zu machen (z.B. Urheber: Herr Max Mustermann).


h) Die vom Kunden erstellten Stellenanzeigen werden bei entsprechend gebuchter Zusatzleistung im Rahmen einer Beratung durch den Auftragnehmer auf dessen Wunsch korrigiert oder ergänzt. Sämtliche Änderungen, die der Auftragnehmer für den Kunden vornimmt, werden erst nach Abnahme durch den Kunden veröffentlicht. Die Abnahme durch den Kunden hat in Textform (per E-Mail) zu erfolgen und wird vom Auftragnehmer dokumentiert.


i) Gebuchte Zusatzleistungen sind vom Kunden gegenüber dem Auftragnehmer abzurufen.


6. Recht des Auftragnehmers

a) Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines Rechtsgrundes berechtigt, etwaige Kundenaufträge abzulehnen und nicht auszuführen, bzw. öffentlich zugänglich gemachte Stellenanzeigen zu löschen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.


b) Die Berechtigung besteht insbesondere in nachfolgenden Konstellationen:

  • Die in den veröffentlichten Stellenanzeigen ausgeschriebenen Posten sind nicht mehr zugänglich.

  • Die Inhalte der Stellenanzeigen sind rechtswidrig oder haben rechtsverletzenden Charakter oder verletzen Rechte Dritter (Ziffer 5.1)

  • Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetzes


c) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten des Kunden für Markt und Trendanalysen zu nutzen und anonymisiert zu veröffentlichen.


7. Vergütung der Leistungen

a) Die Vergütung, für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung, bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an den Kunden übermittelten Preisliste.


b) Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.


8. Zahlungsvereinbarungen, Zahlungsmittel und Zurückbehaltungsrecht

a) Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss.


b) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig (Zahlung per Kreditkarte/ PayPal) bzw. innerhalb einer Zahlungsfrist von 7 Tagen (Zahlung per Rechnung) ab Zugang der Rechnung beim Kunden zu zahlen. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.


c) Der Auftragnehmer macht von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und erbringt seine Leistung erst nach Erbringung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Kunden.


d) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Rechnungen und Zahlungserinnerungen, nur per E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


e) Der Auftragnehmer akzeptiert folgende Zahlungsarten

  • PayPal

  • Kreditkarte (Dienstleister Stripe)

  • Auf Rechnung


9. Schutzrechte

a) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung erwirbt der Kunde keine über den vertraglich vereinbarten Leistungserfolg der Anzeigenschaltung unter der Plattform www.perfect-jobs.de hinausgehenden Rechte. Alle Schutzrechte (Marken- Urheber- Designrechte) an der vom Kunden genutzten Plattform unter www.perfect-jobs.de verbleiben beim Auftragnehmer.


b) Zur Erfüllung des Vertragszweckes und zur Leistungserbringung räumt der Kunde dem Auftragnehmer an den übermittelten Inhalten die folgenden auf die Plattform www.perfect-jobs.de eingeschränkten Nutzungsrechte ein:

  • Vervielfältigungsrecht

  • Verbreitungsrecht

  • Recht auf öffentliche Zugänglichmachung,

  • Bearbeitungsrecht, eingeschränkt auf durch den Kunden veranlasste Korrekturen


c) Der Auftragnehmer ist berechtigt die Stellenanzeigen über Plattformen des eigenen Netzwerkes, SocialMedia Plattformen oder andere Publikationen zu veröffentlichen und den Kunden im Rahmen externer Kommunikation zu benennen.


10. Gewährleistung und Verjährung

a) Der Kunde hat die Leistungen des Auftragnehmers unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.


b) Der Auftragnehmer garantiert keine Zugriffszahlen auf die Stellenanzeigen und übernimmt keinerlei Gewähr für die Anzahl der Onlinezugriffe und/oder Bewerbungen.


c) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.


d) Im Falle von betriebsinternen und technisch bedingten Störungen auf Seiten des Auftragnehmers, die dieser auch zu verantworten hat, erhält der Kunde eine Verlängerung der Veröffentlichungsdauer. Die Verlängerung entspricht der Ausfallzeit der geschalteten Anzeige. Hiervon ausgenommen sind Ausfällzeiten, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


e) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gegenüber Unternehmern sowohl bei neu hergestellten Sachen als auch bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, bleibt unberührt. Weiterhin bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Auftragnehmers beruhen, unberührt. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen ebenfalls unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


11. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.


b) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten oder soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


c) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer aufgeführter Ausnahmefall vorliegt.


12. Geheimhaltungspflicht


a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis und der Durchführung des Vertrages erhalten haben, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.


b) Die Regelung aus Ziffer 12.1 gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat.


c) Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.


13. Laufzeit und Kündigung


a) Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen und endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes.


b) Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.



14. Schlussbestimmungen


a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


b) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf.



bottom of page